Der Energieausweis
Soll der Gebäude-Energieausweis mit einem Vorschlag zur energetischen Optimierung des Gebäude erstellt werden, so ergeben sich folgende Gesichtspunkte:
Die Bearbeitungen erfolgen auf Basis der Energieeinsparverordnung 2007 (gültig seit dem 01. Oktober 2007) nebst der dort genannten Normen. Für die Bearbeitung werden als Hilfsmittel die Arbeitsblätter der Deutschen-Energieagentur (Dena) verwendet, u. a. die Broschüre "Energetische Bewertung von Bestandsgebäuden".
Für die Region Köln-Bonn wählen Sie bitte
+49 (0)201 - 44 23 57
Für die Region Essen/Ruhrgebiet wählen Sie bitte
+49 (0)201 - 44 23 57
Im folgenden sind zwei Honorarangebote zu den zwei Varianten des Gebäude-Energieausweis zu beachten.
I. Gebäude-Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs
Der verbrauchsorientierte Gebäudeenergiepass ist eine vereinfachte energetische Beurteilung des Gebäudes auf Grundlage des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre und der Gebäudenutzfläche.
Angebotsumfang
- ein Vor-Ort-Termin als Grundlage und zur Erläuterung des Inhaltes des Energieausweises an einem Muster-Energieausweis
- die Erstellung des Gebäude-Energieausweises durch die Angaben des Auftraggebers, wobei wir davon ausgehen, dass diese Angaben, u.a. auch zum Verbrauch der letzten Jahre entsprechend richtig sind.
- der Gebäude-Energieausweises wird in zweifacher Ausfertigung postalisch zugesandt.
- Viele Büros erstellen den Energieausweis ohne einen Ortstermin.
Wir nicht. Wir halten daher die Ausstellung des Ausweises ohne einen
flankierenden Ortstermin für in der Sache wenig zweckdienlich.
Voraussetzungen für die Bearbeitungen:
Vorlage der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Wir gehen hierbei davon aus, dass Ihre Angaben zum Verbrauch richtig sind, d.h. es erfolgt diesbezüglich keine Nachprüfung. Gleiches gilt zu weiteren Angaben die Sie uns angegeben.
Nutzen Sie unser KnowHow
und lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot erstellen.
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II .Gebäude-Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs
erweiterte Fassung
• ein Vor-Ort-Termin als Grundlage und zur Erläuterung des Inhaltes des Energieausweises an einem Muster-Energieausweis
• die Erstellung des Gebäude-Energieausweises
• der Gebäude-Energieausweises wird in zweifacher Ausfertigung
postalisch zugesandt.
Voraussetzungen für die Bearbeitungen:
• Vorlage der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Wir gehen hierbei davon aus, dass Ihre Angaben zum Verbracuh richtig sind, d.h. es erfolgt diesbezüglich keine Nachprüfung. Dito zu weiteren Angaben die Sie uns angegeben.
• Angabe der Wohnfläche des Gebäudes
• Zugang zum gesamten Gebäude während des Vor-Ort-Termins
Viele Büros erstellen den Energieausweis ohne einen Ortstermin.
Wir nicht.
III. Gebäude-Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs
Bei dem bedarfsorientierten Gebäudeenergiepass wird die vorhandene wärmeabgebende Hülle, also Dach mit Fenster, Außenwände mit Fenster und die Gründungsfläche oder Decke über Kellergeschoss rechnerisch er fasst und unter Berücksichtigung der vorhandenen Heizungsanlage energetisch ausgewertet. Die Energieverbrauchswerte werden auf die Gebäudenutzfläche bezogen und dargestellt.
Angebotsumfang
• ein Vor-Ort-Termin zur Erfassung des Ist-Zustandes des Wohngebäudes, wie die Eigenschaften der Bautechnik, der Bauphysik und der Heizungstechnik
• die Umsetzung der Daten des in ein Simulationsmodell zur Beschreibung der Gebäude-Energieeffizienz
• die Berechnung des Energieausweises
• die Ausarbeitung von Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
• die Übergabe des Energieausweises, der Berechnungen und die Zusammenstellung der erfassten Da ten und Annahmen in jeweils zweifacher Ausfertigung mit persönliche Erläuterung des Energieausweises und der Empfehlungen
• Fahrt- und Wegezeiten, die PKW-Kosten, Schreibgebühren und Telefongebühren
Voraussetzungen für die Bearbeitungen:
• Vorlage sämtlich verfügbaren Gebäudeunterlagen wie z. B. Baupläne, Baubeschreibung, Datenblätter der Heizungsanlage, etc.
• Zugang zum gesamten Gebäude während des Vor-Ort-Termins
Honorarangebot pauschal = € xxx,00
zuzüglich der bei Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer
Herr Dipl.-Ing. Christian Schütte erstellt Ihnen bei Bedarf gerne ein Angebot.
IV. Evt. Auftragserweiterung
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Die bedarfsorientierte Erfassung des Gebäudes anhand der EnEV 2007 ist eine gute Basis für eine Gebäude-Energieberatung. Hierbei werden mögliche und sinnvolle Änderungen an der wärmeabgebenden Hülle, der Heizungsanlage und auch der Einsatz regenerativer Energien detailliert untersucht. Ebenso werden Hinweise auf Fördermöglichkeiten für eine energetische Sanierung z. B. bei der KfW-Bankengruppe angegeben. Die Bearbeitungen für eine Gebäude-Energieberatung wird von der KfW-Bankengruppe und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Für den dann erweiterten Auftrag sind wir gerne bereit ein Angebot zu erstellen.
Dipl.-Ing. Christian Schütte ist berechtigt Gebäudeenergieausweise zu erstellen und Nachweise von Energie- und CO2-Einsparungen bei der KFW einzureichen.