Schütte und Partner - Beratende Ingenieure im Bauwesen
Hauptsitz der Partnerschaft:

Schütte und Partner – Beratende Ingenieure im Bauwesen

Lucas-Cranach-Straße 1
D-53175 Bonn

Tel. +49 (0)228 - 369 888 40
Fax. +49 (0)228 - 369 888 41


Dipl.-Bauing. Bernhard Schütte

Beratender Ingenieur

Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Fachgebiet : Schäden an Gebäuden

 

Dipl.-Bauing. Christian Schütte

Beratender Ingenieur

staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz


Beide Partner sind Mitglied der:


Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Tel 0211/13067-0
FAX 0211/13067-150
info@ikbaunrw.de


Vertretungsberechtigte der Partnerschaft sind Dipl.-Ing. Bernhard Schütte und Dipl.-Ing. Christian Schütte.


E-Mail: info(at)sup-bauing.de

*) Aus Sicherheitsgründen geben wir unsere E-Mail-Adresse nicht im gewohnten Format an.

Bitte ersetzen Sie das "(at)" durch das E-Mail-Zeichen "@".

Internet: http://www.sup-bauing.de



Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig.

Dipl.-Bauing.Bernhard Schütte wurde durch  

die IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17 in 53113 Bonn

Bundesrepublik Deutschland

für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.


Diese kann unter http://www.ihk-bonn.de eingesehen werden.

Das IHK-Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu über 8.400

von Industrie- und Handelskammern und von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern

öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

http://www.svv.ihk.de/

Wer ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger ?

Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen ?

Wer kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen ?

Wie kann das IHK-Sachverständigenverzeichnis helfen ?


Die Bezeichnung: Sachverständiger

"Es darf sich nur derjenige "Sachverständiger" nennen, der den von den durch diese Tätigkeit "angesprochenen Verkehrskreisen" überwiegend erhofften Erwartungen entspricht. Diese sind insbesondere: eine erforderliche Sachkunde, ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen (Berufserfahrung) sowie ein Nachweis darüber, wie er den erforderlichen Sachverstand erworben hat."

BVerwG, Urteil vom 06.02.1997 - I ZR 234/94 (OLG München)

Anmerkung: Der Nachweis ist i.d.R. die Bestellungsurkunde der Kammer (u.a. die IHK).


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Bernhard Schütte

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· Bei einer juristischen Person die Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in dem sie eingetragen ist sowie die entsprechende Registernummer:

AG Essen, PR 195