Schütte und Partner - Beratende Ingenieure im Bauwesen

Wir erstellen Gutachten, wenn Feststellungen ausführlich erläutert und dokumentiert werden müssen.

Die zu sichernde Tatsache oder der Sachverhalt wird u.a. schriftlich dargelegt und fotografisch dokumentiert, falls erforderlich auch mittels Zeichnungen oder Messungen.


Tabellarische Übersicht nach Sachgebieten


Die folgende tabellarische Übersicht gibt Ihnen den Hinweis welchen unserer Partner Sie für Ihr konkretes Problem ansprechen können, damit wir Ihnen helfen und Sie beraten können.


Sachgebiet 

Teilgebiet bzw. Bauteilzust. Sachverständiger

Abdichtungen 

Baumängel/Schäden

Dipl.-Ing. B. Schütte  

Altbauten oder 

Altbauschäden 

Instandhaltungsrückstau

Dipl.-Ing. B. Schütte

Bauphysik/ThermografieWärmeschutz

Dipl.-Ing. B. Schütte

Dipl.-Ing. C. Schütte
Bauphysik

Schallschutz

Dipl.-Ing. C. Schütte

Betonbauteile oder

Betonschäden

Stahlbeton/Beton

Dipl.-Ing. B. Schütte

Dipl.-Ing. C. Schütte

Beweissicherungen

Bauzustandsfeststellungen

privat oder gerichtlich

Dipl.-Ing. B. Schütte


Blower-Door-MessungenLuftdichtheit bei Gebäuden

Dipl.-Ing. B. Schütte

Dipl.-Ing. C. Schütte

Bodenkonstruktionen

B.-Konstruktionsschäden

Trittschallschutz

Dipl.-Ing. B. Schütte

Dipl.-Ing. C. Schütte

BauwerksprüfungenBestandsbauten

Dipl.-Ing. B. Schütte

Dipl.-Ing. C. Schütte

Dächer und Balkone

Flachdach und Balkone
Dipl.-Ing. B. Schütte
Dächer Dacheindeckungen
Dipl.-Ing. B. Schütte
Decken aus BetonMängel und Schäden
Dipl.-Ing. C. Schütte

Decken aus HolzMängel und Schäden
Dipl.-Ing. B. Schütte

DränanlagenMängel und Schäden
Dipl.-Ing. B. Schütte
EstrichkonstruktionenAlt- und Neubau

Fassadenanschlüsse Metall/Glas an Putz/MW
Dipl.-Ing. B. Schütte


Fassaden aus MW oder

Fassadenschäden

Verblendschalen/Klinker

Dipl.-Ing. C. Schütte

Dipl.-Ing. B. Schütte

FachwerkbautenHolzbaumängel  
Dipl.-Ing. B. Schütte

FlachdächerMängel und SchädenDipl.-Ing. B. Schütte
Fliesen- und Plattenarb.Wand- u. Bodenflächen

Dipl.-Ing. B. Schütte

Fenster und HaustürenBauteilanschlüsse
Dipl.-Ing. B. Schütte

Feuchtigkeitsschäden

Feuchtigkeitsschäden

Wand/Decke/Boden

Dipl.-Ing. B. Schütte

Innentüren,HolzbauteileBaumängel/Schäden
Dipl.-Ing. B. Schütte

KellerTragwerksplanung
Dipl.-Ing. C. Schütte

Keller oder

Kellerschäden

Konstruktive Bauteile

Kellerabdichtungssysteme

Dipl.-Ing. B. Schütte




Maler- u. Tapezierarb.Baumängel/Schäden
Dipl.-Ing. B. Schütte

Putz- u. StuckarbeitenBaumängel/Schäden
Dipl.-Ing. B. Schütte

Risse oder

Risseschäden

Wände und Decken

Dipl.-Ing. B. Schütte

Schimmelpilze oder

Schimmelpilzschäden

Ursache und Analyse

Dipl.-Ing. B. Schütte

Schäden an Gebäuden

Ursache und Analyse

Dipl.-Ing. B. Schütte

Selbständige Beweis-

verfahren u. Rechtsstreite

 für Amts- und Landgerichte,

Oberlandesgerichte

            

Dipl.-Ing. B. Schütte

TiefgaragenUndichtigkeiten
Dipl.-Ing. B. Schütte

Tragwerksplanungen und
bautechnische Nachweise
 Massiv- und Holzbau

Dipl.-Ing. C. Schütte

Thermografie

WärmeschutzDipl.-Ing. b. Schütte
 WändeSchall u.Wärmeschutz
Dipl.-Ing. C. Schütte

Dipl.-Ing. B. Schütte

 WU-Beton-Konstruktionen

Stahlbetonbau

Dipl.-Ing. B. Schütte

 Zimmer- und Holzbau

Mängel und Schäden
Dipl.-Ing. B. Schütte

Dipl.-Ing. C. Schütte



Dipl.-Bauing. Bernhard Schütte
+49 (0)228 - 369 888 40

Dipl.-Bauing. Christian Schütte +49 (0)201 - 44 23 57



Baumängelsuche an einem neuen Bürohaus einer Düsseldorfer Firma mit Ndl. in Dubai:

 


Untersuchungen u.a. an der Glasfassade bei +43 Grad Celsius Außentemperatur in 2007


Grundsätzlich gilt:

Schlußfolgerungen werden gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) begründet sowie präzise und verständlich beschrieben.

Viel Wissen hat nichts mit Qualität zu tun, sondern Wissen muss vielmehr selektiert und geordnet werden, dies gilt insbesondere für das bautechnische Wissen der Fachgebiete Bauingenieurwesen und Architektur. Beide Fachrichtungen werden durch das Büro Schütte und Partner berücksichtigt.

Bauliche Anlagen gliedern sich bei der gutachterlichen Tätigkeit in folgende Gruppierungen:

 

 Wohnhäuser Baumängel und BauschädenFeststellung und Dokumentation 
 Bürohäuser Baumängel und BauschädenFeststellung und Dokumentation 
 Geschäftshäuser Baumängel und BauschädenFeststellung und Dokumentation 
 Hochhäuser Baumängel und BauschädenFeststellung und Dokumentation 
 Sonderbauten Baumängel und BauschädenFeststellung und Dokumentation 

Untersuchungen erstrecken sich auf Teilbereiche oder das komplette Gebäude.

Gutachten über bauliche Gegebenheiten werden in der Regel benötigt bei,

-außergerichtlichen Problemfällen,

-Beweissicherungen in Rechts- und Streitfällen,


[Autohaus in Ahrweiler mit dreidimensionaler,  auf die Außenwand  "aufmontierter" Werbung in Form eines KFZ-Unfallschadens] ©mk

- Problemstellungen unter Nachbarn,

- bei Mietstreitigkeiten,

- bei Neubaumaßnahmen,

- bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen,

- im Vorfeld eigentlicher Baumaßnahmen,

- bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Thema: Instandhaltungsrückstau),

- bei laufenden Bautätigkeiten (Thema: Baumängel).

    Beweissicherung an der Baustelle

Gutachten  

im Fachgebiet "Schäden an Gebäuden" (Gebäudeschäden)

basieren auf den

technischen Kenntnissen des Sachverständigen*

2.1 Die Grundkenntnisse des Sachverständigen über die Fächer der Architektur bzw. des Bauingenieurwesens gelten durch den erfolgreichen Abschluss des Studiums an einer Technischen Universität (Hochschule) oder Fachhochschule als nachgewiesen.

2.2 Die „Besondere Sachkunde" ist auf dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden neben den Grundkenntnissen nach 2.1 in der gründlichen Kenntnis des in den nachfolgend aufgeführten Fachgebieten enthaltenen Wissensstoffes zu sehen. Daher werden er weiterte Kenntnisse und Erfahrungen auf sämtlichen folgenden Teilgebieten, insbesondere über die Zusammenhänge von Schadensabläufen aus diesen Teilgebieten gefordert.

Die „Besondere Sachkunde" beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die „speziellen Kenntnisse" von Spezialsachverständigen abzugrenzen. Bei der Erfordernis „spezieller Kenntnisse" muss der Sachverständige Spezialsachverständige auswählen, ihre Aufgabenstellung präzisieren, ihre Tätigkeit koordinieren und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen bewerten und in die eigenen Beurteilungen einarbeiten können.


Wissensstoff/Sachkunde

a) Bauphysik

Verhalten der Baustoffe und Bauteile bei Einwirkung von Temperatur, Feuchte, Schall, Brand, Erschütterungen usw. unter bauüblichen Bedingungen.

b) Bauchemie

Chemie der Baustoffe, soweit deren spezielle chemische Eigenschaften Einfluss auf ihr Verhalten in Baukonstruktionen und unter bauüblichen Bedingungen haben können.

c) Baustoffkunde

Kenntnis der bauüblich eingesetzten Baustoffe in ihren Eigenschaften, wie z.B. Korrosions- und Verformungsverhalten, Dauerhaftigkeit etc., Handelsformen, Produktkennzeichnungen und Prüfkriterien mit ihren möglichen Einwirkungen auf Nutzer, Bauwerke und Umwelt.

d) Baukonstruktion

Kenntnis der bei Neubauten sowie Instandhaltung und Modernisierung verwendeten Konstruktionen und deren Verhalten, insbesondere die Kenntnis über Ursachen und Auswirkungen von Schäden an diesen Konstruktionen.

e) Tragwerkskenntnisse

Kenntnis der Lastverteilung, des Trag- und Verformungsverhaltens von Bauteilen in solchem Umfang, dass die Befähigung gegeben ist, Belastungszustände von Gebäuden oder Bauteilen und hieraus resultierende Schadensfälle zu erkennen.

f) Grundbau, Bodenmechanik, Geologie, Hydrologie

Kenntnisse, die besonders auch unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten dazu befähigen, Schäden aus mangelhafter Gründung, unzureichender Abstützung, Setzung oder hydrologischen Einflüssen einschließlich Dränung zu erkennen und zu bewerten.

g) Baubetrieb und Maschinenkunde

Kenntnis der auf Baustellen eingesetzten Maschinen, Arbeitsverfahren und Geräte, ihrer Einsatzmöglichkeiten und möglichen Einwirkungen auf die Bausubstanz, z.B. durch Schwingungen oder Erschütterungen bei Verdichtungs­- oder Abbrucharbeiten.

h) Ausschreibung, Kostenermittlung

Eingehende Kenntnisse der einschlägigen Teile aus VOB und üblichen Aus­schreibungshilfsmitteln. Kenntnisse über Bauabläufe, den Arbeits- und Materialaufwand für Bauleistungen und die Kostenermittlung, im besonderen auch bei Nachbesserungsarbeiten.

i) Untersuchungsverfahren des Sachverständigen

Praktische Erfahrungen mit üblichen örtlichen Untersuchungsverfahren für Bauteile und Baustoffe, Kenntnis über mögliche weiterführende Untersuchungen durch Spezialsachverständige und Prüflabors.

Fähigkeit, die Voraussetzung und Eignung von Untersuchungsverfahren zu beurteilen und die Ergebnisse hinsichtlich Genauigkeit und Relevanz zu bewerten.

j) Regelwerke

Kenntnisse der wesentlichen Regelwerke (Normen, Richtlinien etc.) hinsicht­lich Inhalt und Aussagewert. Fähigkeit, die Aussagen von Regelwerken bei der Beurteilung von Sachverständigen wertend anzuwenden.

k) Beurteilungsverfahren

Kenntnisse der Verfahren zur Beurteilung von Mängeln, zur Ermittlung von Minderwerten und zur Quotelung der Verantwortlichkeiten aus technischer Sicht.

Quelle: Bestellungsvoraussetzungen nach den Richtlinien: des "Institut für Sachverständigenwesen" IFS-Köln-Mindestanforderungen an Gutachten,

Erstmals: 07/1976 Stand: 03/2001

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         Institut für Sachverständigenwesen.

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